Genehmigung
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Was sind Kleinwindanlagen?Eine Definition
Der BWE definiert Kleinwindanlagen in der Größenklasse bis 100 Kilowatt installierter Leistung. Klein sind diese jedoch nur noch im Vergleich zu den ganz großen Turbinen. Für den Hausgebrauch kommt eher eine Anlage von bis zu 30 kW in Betracht. Hier zieht auch das EEG die Grenzen für den "Hausanschluss als wirtschaftlichsten Anschlusspunkt".
Die Definition von Kleinwindanlagen wird durch die IEC-NORM 61400-2:2006 („design requirements for small wind turbines“) vorgegeben. Als kleine Windenergieanlagen gelten danach alle Anlagen, deren überstrichene Rotorfläche kleiner ist als 200 Quadratmeter bei 350 W/m². Daraus ergibt sich eine maximale Leistung von 70 kW. Der Turm ist in der Regel nicht höher als 20 Meter. Bei den derzeit marktgängigen Anlagen liegt die Leistung in der Regel bei zwischen 5 und 10 kW.
Baugenehmigung für Kleinwinkraftanlagen
Welche Genehmigungen braucht man für die Installation von Kleinwindkraftanlagen und ab welcher Größe sind Baugenehmigungen notwendig? Auf dieser Seite sollen erste Informationen zu dem Thema Genehmigung von Kleinwindanlagen bereitgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen können. Angaben für einen Standort sind im Allgemeinen nicht auf einen anderen Standort übertragbar. Diese Seite dient lediglich der ersten Orientierung. Für verbindliche Aussagen erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen Behörden.
Haben Sie an einem Standort eine Genehmigung für eine Kleinwindkraftanlage eingeholt? Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit: branchenverzeichnis@windjournal.de !
Ab welcher Größe ist eine Genehmigung für die Aufstellung einer Kleinwindkraftanlage erforderlich?
Die Grenzen für Genehmigungsfreiheit unterscheiden sich von Standort zu Standort und sind auch davon abhängig, ob die Anlage in einem Wohngebiet/Gewerbegebiet etc. aufgestellt werden soll. Zuständig ist meist die lokale Baubehörde. Ebenfalls kommt es darauf an, ob die Anlage auf einem Haus errichtet werden soll oder auf einem freistehenden Mast.
- In vielen Gegenden sind Anlagen unter 5-10m Gesamthöhe genehmigungsfrei
- In anderen Gegenden existieren solch einfache Regeln allerdings nicht und auch eine Anlage auf 3m Höhe muss alle Auflagen erfüllen, die auch große Windkraftanlagen erfüllen müssen.
- Es finden sich auch Regelungen zum Geräusch-Pegel, z.B. darf er in einigen Regionen 45 dB (nachts 35dB) nicht überschreiten.
Auch wenn die Aufstellung an dem entsprechenden Standort genehmigungsfrei sein sollte, empfiehlt es sich vor der Installation mit den Nachbarn zu sprechen, um eventuellen Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen.
Wo kann man die Genehmigungen einholen?
In den meisten Fällen ist die lokale Bauaufsichtsbehörde / Gemeindeverwaltung zuständig. Für die Genehmigung werden eventuell Gebühren fällig.



