Energieeinsparverordnung 2009
Wichtig für alle zukünftigen Bauherren sind die gesetzlichen Anforderungen ab Herbst diesen Jahres. Die neue und strengere Energieeinsparverordnung stellt klare bauliche und heizungstechnische Anforderungen an die Bauherren. Die Wurzeln der aktuellsten Verordnungen gehen dabei bis zurück in das Jahr 1977, dem Jahr der Ölkrise.
EnEV 2009 für alle Bauanträge ab 1. Oktober 2009 verpflichtend
Ziel der EnEV 2009 sind deutlichere Einsparungen beim Energieverbrauch. mit etwa 38 % hat die Wärmeversorgung von Gebäuden einen beachtlichen Anteil am gesamten Endenergieverbrauch. Gleichzeitig mit einer Reduzierung des Energieverbrauchs soll der Anteil regenrativer Energieen, also z.B. Solaranlagen und Erdwärme, von 6% auf 14 % gesteigert werden.
Dazu wird im EEWärmeG die Nutzung erneuerbarer Energieen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden vorgeschrieben. Dabei können Bauherren in Zukunft etwa auf folgende erneuerbaren Energieen setzen:
- Solarenergie: Nutzung durch Solarkollektoren
- Feste Biomasse (z.B. Holzpellets oder Hackschnitzel): Einsatz entsprechender Kessel oder Öfen
- Geothermie und Umweltwärme: Nutzung mit effizienten Wärmepumpen
- Biogas: in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme
- Bioöl: Einsatz nur zulässig, wenn gemäß Nachhaltigkeitsverordnung erzeugt und in den besten verfügbaren Heizkesseln eingesetzt (derzeit Brennwert-Kessel)
Bei Einsatz von Solaranlagen müssen demnach mindestens 15 % des Gebäudewärmebedarfs aus Sonnenkraft gedeckt werden, Ausreichend bei den Kollektoren ist eine Fläche von 4% der Nutzfläche (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw 3% bei drei und mehr Wohungen in dem betreffenden Gebäude.




